Allgemeine Geschäftsbedingungen der SU Consult GmbH

1. Allgemeines:

Im Geschäftsverkehr, bei allen Beratungstätigkeiten, Trainings, Seminaren, Workshops, Projekten und sonstigen Leistungen der SU Consult GmbH mit einem anderen Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden der SU Consult GmbH haben keine Gültigkeit. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die SU Consult GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von abweichenden Geschäftsbedingungen ihres Kunden das Geschäft ausführen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit mit dem Kunden der SU Consult GmbH nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Buchung:

Alle Buchungen und Bestellungen werden dem Unternehmen/Kunden seitens der SU Consult GmbH zeitnah bestätigt.

3. Vertragsabschuß:

Die Offerten der SU Consult GmbH, insbesondere in Prospekten oder Anzeigen, sind unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Mit seiner Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er zwei Wochen gebunden ist. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn die SU Consult GmbH die Annahme der Buchung innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Leistung ausführt.

4. Umbuchungen:

Umbuchungen sind kostenfrei, sofern sie mehr als 10 Werktage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen. Andernfalls berechnen wir eine Administrationspauschale von 10% der Seminargebühr. Dem Kunden bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, behält sich die SU Consult GmbH die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor.

5. Stornierungen:

Bei Stornierungen bis 20 Werktagen vor Beginn der Leistungserbringung wird eine Kostenpauschale von 50% der Auftragshöhe berechnet. Ab 10 Werktagen werden 100% der Auftragshöhe berechnet. Dem Kunden bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, behält sich die SU Consult GmbH die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor.

6. Zahlung:

Die abgesprochenen und per Auftragsbestätigung genannten Preise, Spesen (Fahrtkosten und Hotel) verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung wird nach Leistungserbringung mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzüge zu begleichen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Trifft der Kunde keine Zahlungsbestimmung, können eingehende Zahlungen nach Wahl der SU Consult GmbH auf bestehende Forderungen und Nebenforderungen gegen den Kunden verrechnet werden.

7. Leistungen:

Die Leistungen und deren Kosten werden in der Auftragsbestätigung der SU Consult GmbH vor Beginn der Leistungserbringung beschrieben.


7.1 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Ansprüchen der SU Consult GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.


7.2 Übertragung von Rechten und Pflichten

Die SU Consult GmbH ist berechtigt, vertragliche Rechte und Pflichte Dritten zu übertragen. Sie kann sich insbesondere Dritter zur Leistungserbringung bedienen.

8. Arbeitszeiten:

Soweit nicht anderweitig vereinbart besteht ein Seminartag aus 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten von 9:00 Uhr – 16:30 Uhr inkl. Pausen. Projekt- und Beratungstage bestehen aus 8 Stunden á 60 Minuten von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr inkl. Pausen. Für Leistungserbringungen in den Zeiten von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr und am Wochenende werden folgende Zuschläge berechnet, soweit nicht anderweitig vereinbart; 50% Aufschlag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie 100% am Wochenende.

9. Haftung:

Die SU Consult GmbH übernimmt für Schäden, die durch Ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall der Leistungserbringung des Consultant/Trainers z.B. durch Krankheit sowie durch von der SU Consult GmbH nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistungserbringung. Die SU Consult GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die SU Consult GmbH in diesen Fällen einen Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden anbieten. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.


9.1 Leistungsausfall und Leistungsverzug

  1. Die SU Consult GmbH übernimmt kein verschuldensunabhängiges Leistungsrisiko.
  2. Sämtliche Leistungen stehen im Hinblick auf etwaige von der SU Consult GmbH nicht vorhersehbare, nicht verschuldete und nicht beeinflussbare Umstände (z.B. höhere Gewalt, Krankheit) unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Leistung der dritten Vertragspartner der SU Consult GmbH. Der Ausfall der oder der Verzug mit der Leistung begründet in diesen Fällen keinenAnspruch auf Schadensersatz und insbesondere nicht auf Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall gegenüber SU Consult GmbH. In diesen Fällen wird die SU Consult GmbH den Kunden umgehend davon informieren und etwaige Rechte aus dem Vertrag mit ihren Vertragspartnern an den Kunden abtreten. Ferner wird die SU Consult GmbH in diesen Fällen einen Ersatztermin/Ersatztermine in Absprache mit dem Kunden anbieten. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte des Vertragspartners bleiben davon unberührt.
  3. Schadensersatzansprüche gegenüber der SU Consult GmbH wegen Leistungsverzuges sind bei nur leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. d) Wird der SU Consult GmbH, während sie im Verzug ist, die Leistung durch Zufall unmöglich, und hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines eingetretenen Verzugsschadens, so beschränkt sich dieser auf 5 % des vereinbarten Preises. Wird der SU Consult GmbH, während Sie in Verzug sind, die Leistung durch Zufall unmöglich, und hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, so beschränkt sich dieser auf höchstens 30 % des vereinbarten Preises. Die SU Consult GmbH haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

9.2 Haftung

  1. Hat die SU Consult GmbH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet Sie bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und Kardinalpflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine von dem Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die SU Consult GmbH für etwaige damit verbundenen Nachteile unseres Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile, bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
  2. Unabhängig von einem Verschulden der SU Consult GmbH bleibt eine etwaige Haftung ihrerseits bei Arglist, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  3. Unsere Haftung wegen Leistungsverzuges ist unter 9.1 abschließend geregelt.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der SU ConsultGmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Urheberrechte:

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Beratungs- oder Trainingsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil dieser Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der SU Consult GmbH oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Scan oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichts- und Beratungsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Während des Trainings oder der Beratung genutzte Unterlagen dürfen weder ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die SU Consult GmbH Schadenersatzforderungen vor.

11. Datenschutz:

Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

12. Gerichtsstand:

Bei sämtlichen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, einschließlich solchen aus Wechseln oder Schecks, istKlage ausschließlich bei dem für den Sitz der SU Consult GmbH örtlich zuständigen Gericht zu erheben. Die SU Consult GmbH kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz oder für den Sitz einer seiner Niederlassung örtlich zuständigen Gericht zu verklagen.

13. Schlußbestimmungen

  1. Haben sich die SU Consult GmbH und der Kunde bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so ist die SU Consult GmbH in Ergänzung zu dem Vereinbarten berechtigt, die Vertragslücke unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen der §§ 305 - 310 BGB unwirksam, so wird die SU Consult GmbH und ihr Kunde die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
  4. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus Gründen der §§ 305 - 310 BGB unwirksam sind oder werden, sich im Gesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet